Rundfunkfreiheit, Grundsatz der Chancengleichheit und Wahlwerbung der politischen Parteien
Durchweg sind die Anstalten heute zur Ausstrahlung der Wahlwerbung entweder einfachgesetzlich verpflichtet, oder den Parteien wird solche Sendezeit aufgrund freiwilliger Bindung zugestanden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1984; Nr 19; S 914-920)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
329 Parteien, politische 324 Wahlkampf 342.727 Meinungsfreiheit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Durchweg sind die Anstalten heute zur Ausstrahlung der Wahlwerbung entweder einfachgesetzlich verpflichtet, oder den Parteien wird solche Sendezeit aufgrund freiwilliger Bindung zugestanden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |