Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit : VGH 81/08/0061 v.19.3.1984 / Am Beispiel eines Vortragenden an einer Volkshochschule

Die wirtschaftliche Abhängigkeit darf nicht mit Lohnabhängigkeit gleichgesetzt werden. Die wirtschaftliche Abhängigkeit findet vielmehr ihren Ausdruck im Fehlen der im eigenen Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:16.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer
374.72 Volkshochschule
331.116 Arbeitsverträge
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die wirtschaftliche Abhängigkeit darf nicht mit Lohnabhängigkeit gleichgesetzt werden. Die wirtschaftliche Abhängigkeit findet vielmehr ihren Ausdruck im Fehlen der im eigenen Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog