Geheimhaltungsanspruch und Offenbarungsbefugnis im Verwaltungsverfahren
Eine Verletzung des Anspruchs auf Geheimhaltung führt zur Befangenheit des die Geheimhaltung Verletzenden und nach einem bestimmten, die Befangenheit feststellenden Verfahren zum Ausschluss von der weiteren Mitwirkung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
35.07 Verwaltung, öffentliche 351.9 Verwaltungsrecht |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren | Dokument Nr. A-402601 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |