Geheimhaltungsanspruch und Offenbarungsbefugnis im Verwaltungsverfahren

Eine Verletzung des Anspruchs auf Geheimhaltung führt zur Befangenheit des die Geheimhaltung Verletzenden und nach einem bestimmten, die Befangenheit feststellenden Verfahren zum Ausschluss von der weiteren Mitwirkung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40)
VerfasserIn: Knemeyer, Franz-Ludwig
Ort / Verlag / Datum:03.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
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