Die Herausnahme von Dienst-, Natural-und Werkswohnungen aus dem Mietrechtsgesetz
Zweckmässigerweise sollte also der Arbeitgeber für eine dem Arbeitnehmer überlassene Wohnung entweder überhaupt kein Entgelt verlangen, sondern allenfalls die echten Betriebskosten. Oder, wenn der Arbeitgeber schon Miete verlangt, dann kann sich diese gleich in der Höhe dessen bewegen, was für eine...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1983; Nr 2; S 76-84)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Dienstwohnung
347.62 Eherecht 331.23 Lohnformen 347.453 Mietrecht 331.833 Werkswohnung 351.778.542 Mieterschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zweckmässigerweise sollte also der Arbeitgeber für eine dem Arbeitnehmer überlassene Wohnung entweder überhaupt kein Entgelt verlangen, sondern allenfalls die echten Betriebskosten. Oder, wenn der Arbeitgeber schon Miete verlangt, dann kann sich diese gleich in der Höhe dessen bewegen, was für eine solche Wohnung ortsüblich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |