Konflikt zwischen parlamentarischem Untersuchungsrecht und Steuergeheimnis - 'Flick-Ausschuss' : BVerfG v.17.7.1984

Wird ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Kontrolle der Bundesregierung eingesetzt, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses nach Art.44 I GG auch auf das Recht auf Vorlage der Akten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40; S 2271-2276)
Ort / Verlag / Datum:03.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.027 Steuergeheimnis
342.53 Parlament
343.53 Wirtschaftskriminalität
342.536 Nationalrat: Ausschüsse
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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