Die Partei-und Grundbuchunfähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine

Der nichtrechtsfähige Verein kann zwar Inhaber dinglicher Immobiliarsachenrechte - insbesondere also Grundstückseigentümer - sein, aber er kann nicht als solcher in das Grundbuch eingetragen werden / Eine aktive Parteifähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine kann nur in abgrenzbaren Sonderbereichen aner...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40; S 2249-2252)
VerfasserIn: Schmidt, Karsten
Ort / Verlag / Datum:03.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.2 Vereine
347.155 Rechtsfähigkeit
333.34 Grundbuch
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40; S 2249-2252)