Die Partei-und Grundbuchunfähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine
Der nichtrechtsfähige Verein kann zwar Inhaber dinglicher Immobiliarsachenrechte - insbesondere also Grundstückseigentümer - sein, aber er kann nicht als solcher in das Grundbuch eingetragen werden / Eine aktive Parteifähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine kann nur in abgrenzbaren Sonderbereichen aner...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 40; S 2249-2252)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Vereine
347.155 Rechtsfähigkeit 333.34 Grundbuch |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der nichtrechtsfähige Verein kann zwar Inhaber dinglicher Immobiliarsachenrechte - insbesondere also Grundstückseigentümer - sein, aber er kann nicht als solcher in das Grundbuch eingetragen werden / Eine aktive Parteifähigkeit nichtrechtsfähiger Vereine kann nur in abgrenzbaren Sonderbereichen anerkannt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |