Die Schranken der Inhaltskontrolle nach 8 AGB-Gesetz
Durch 8 werden Bestimmungen in AGB der Inhaltskontrolle nach den 9 bis 11 entzogen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 27; S 1713-1718)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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