Die Schranken der Inhaltskontrolle nach 8 AGB-Gesetz

Durch 8 werden Bestimmungen in AGB der Inhaltskontrolle nach den 9 bis 11 entzogen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 27; S 1713-1718)
VerfasserIn: Niebling, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:30.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch 8 werden Bestimmungen in AGB der Inhaltskontrolle nach den 9 bis 11 entzogen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog