Eine Novelle verbietet Jugendlichen Glücksspiel
Für Kinder und Jugendliche sind die Teilnahme an Glücksspielen und die Benützung von Spielautomaten generell verboten. Sie dürfen sich an Orten, an denen mehr als zwei Spielautomaten sind, nicht einmal mehr aufhalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kleine Zeitung Graz (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.85 Jugendschutz
794.9 Glücksspiele |
Region: | Österreich
Steiermark |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für Kinder und Jugendliche sind die Teilnahme an Glücksspielen und die Benützung von Spielautomaten generell verboten. Sie dürfen sich an Orten, an denen mehr als zwei Spielautomaten sind, nicht einmal mehr aufhalten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |