Eine Novelle verbietet Jugendlichen Glücksspiel

Für Kinder und Jugendliche sind die Teilnahme an Glücksspielen und die Benützung von Spielautomaten generell verboten. Sie dürfen sich an Orten, an denen mehr als zwei Spielautomaten sind, nicht einmal mehr aufhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kleine Zeitung Graz (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.85 Jugendschutz
794.9 Glücksspiele
Region:Österreich
Steiermark
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für Kinder und Jugendliche sind die Teilnahme an Glücksspielen und die Benützung von Spielautomaten generell verboten. Sie dürfen sich an Orten, an denen mehr als zwei Spielautomaten sind, nicht einmal mehr aufhalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog