Der Begriff 'Personalverantwortung' im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Kreises der leitenden Angestellten i. S. des 5 Abs.3 BetrVG

Der vom BAG verwendete Begriff 'schlichte Vorgesetzteneigenschaft' lässt darauf schliessen, dass es der Vorgesetztenfunktion keine nennenswerte Bedeutung beimisst / Das BAG hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur die 'Verantwortung für eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 39; S 2035-2043)
VerfasserIn: Tenckhoff, Philipp
Ort / Verlag / Datum:28.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der vom BAG verwendete Begriff 'schlichte Vorgesetzteneigenschaft' lässt darauf schliessen, dass es der Vorgesetztenfunktion keine nennenswerte Bedeutung beimisst / Das BAG hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur die 'Verantwortung für eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern' als Indiz für die Funktion leitender Angestellter gelten könne.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog