Allgemeine Geschäftsbedingungen : BGH v.22.3.1984

Der Reiseveranstalter kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen, dass der Reisende Ansprüche nach den 651 c bis f BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ihm gegenüber schriftlich geltend zu machen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1984; Nr 18; S 846-848)
Ort / Verlag / Datum:21.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.439 Verjährung
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Reiseveranstalter kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen, dass der Reisende Ansprüche nach den 651 c bis f BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ihm gegenüber schriftlich geltend zu machen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog