Allgemeine Geschäftsbedingungen : BGH v.22.3.1984
Der Reiseveranstalter kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen, dass der Reisende Ansprüche nach den 651 c bis f BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ihm gegenüber schriftlich geltend zu machen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1984; Nr 18; S 846-848)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
347.439 Verjährung 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Reiseveranstalter kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen, dass der Reisende Ansprüche nach den 651 c bis f BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ihm gegenüber schriftlich geltend zu machen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |