Mitbestimmung bei DV im Personalwesen: Bundesarbeitsgericht verschiebt Urteilsspruch zu 87 Abs.1 Nr. Betriebsverfassungsgesetz

Wird der Senat entscheiden müssen, ob die blosse technische Verarbeitung von Leistungs-und Verhaltensdaten der Arbeitnehmer, wie sie auch bei den sogenannten Personalinformationssystemen erfolgt, eine mitbestimmungspflichtige technische Überwachung ist oder nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1984; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:15.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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