Die Fernmeldeüberwachung öffentlicher Telefonzellen

Die Fernmeldeüberwachung öffentlicher Telefonzellen kann daher auch keinesfalls auf die Zustimmung der Postverwaltung als 'Inhaber der Fernmeldeanlage' gemäss 149 a Abs.1 Z 3 gestützt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 17/18; S 475-481)
VerfasserIn: Brandstetter, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:08.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.738 Postgeheimnis
343.1 Strafprozessordnung
384 Fernmeldewesen
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 342.738 Postgeheimnis Dokument Nr. A-398316 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage