BAG Entscheidung zu Personalinformationssystemen

Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften, aber auch Einigungsstellen und Arbeitsgerichte erwarten durch diesen Spruch eine grundsätzliche Klärung der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Entwicklung, Einführung und Betrieb von Personalinformations-und Abrechnungssystemen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Börsenblatt des deutschen Buchhandels (1984; Nr 71)
Ort / Verlag / Datum:04.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften, aber auch Einigungsstellen und Arbeitsgerichte erwarten durch diesen Spruch eine grundsätzliche Klärung der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Entwicklung, Einführung und Betrieb von Personalinformations-und Abrechnungssystemen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog