Gehaltsherabsetzung : OGH 4 Ob 105/82 v.18.10.1983
Stimmt der vor die Alternative der zukünftigen Gehaltsherabsetzung (nicht unter zwingende Ansprüche) oder Kündigung gestellte Dienstnehmer der Gehaltsherabsetzung zu, kann er diese Vereinbarung nicht als unter wirtschaftlichem Druck zustande gekommen anfechten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Lohnpolitik
331.13 Kündigung: Arbeit 331.2 Gehälter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Stimmt der vor die Alternative der zukünftigen Gehaltsherabsetzung (nicht unter zwingende Ansprüche) oder Kündigung gestellte Dienstnehmer der Gehaltsherabsetzung zu, kann er diese Vereinbarung nicht als unter wirtschaftlichem Druck zustande gekommen anfechten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |