Leistungsstörungen bei gemeinsamer Anschaffung von Hardware und Software
Hier liegt gerade der Schluss nahe, dass der Kunde HW und SW nur gemeinsam anschaffen will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9; S 266-268)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451 Kaufverträge
681.3 Datenverarbeitungsanlagen 007.5 EDV |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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