Der Anschlusskonkurs und 2 KO

Abweichend von der allgemeinen Stichtag-Lösung, sind die in den Anfechtungstatbeständen enthaltenen Stichtage im Anschlusskonkurs jedenfalls auf die entsprechenden Stichtage der unmittelbar vorangegangenen Insolvenzverfahren rückzubeziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 15/16; S 397-405)
VerfasserIn: König, Bernhard
Fink, Herbert
Ort / Verlag / Datum:11.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
Region:Österreich
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