Das ortspolizeiliche Verordnungsrecht : Zur Interpretation des Art.118 Abs.6 B-VG

'Angelegenheiten' sind nach der Terminologie des B-VG auch nach formellen Einteilungsmerkmalen gesonderte Teile der Rechtsverwirklichung / Wenn die Anknüpfung zum eigenen Wirkungsbereich ein dem Art.118 B-VG zu entnehmendes Sachgebiet betrifft, sollte die Gemeinde daneben auch die 'ta...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1984; Nr 4; S 365-374)
VerfasserIn: Gallent, Kurt
Ort / Verlag / Datum:08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Angelegenheiten' sind nach der Terminologie des B-VG auch nach formellen Einteilungsmerkmalen gesonderte Teile der Rechtsverwirklichung / Wenn die Anknüpfung zum eigenen Wirkungsbereich ein dem Art.118 B-VG zu entnehmendes Sachgebiet betrifft, sollte die Gemeinde daneben auch die 'tauglichen Mittel' für den Vollzug schaffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog