Keine Betriebseinstellung bei Wechsel des Betriebsinhabers im Ausgleich : EA Wien II Re 249/84 v.8.8.1984
Wenn erwiesen ist, dass praktisch alle Hauptelemente des Betriebes, mit Ausnahme des Betriebsinhabers, weiterbestehen, kann von einer Betriebseinstellung im Sinne des 121 Z.1 ArbVG nicht gesprochen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Betriebsstillegung
331.135 Kündigungsschutz 347.736 Konkursrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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ARD Betriebsdienst (1984)
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