Keine Betriebseinstellung bei Wechsel des Betriebsinhabers im Ausgleich : EA Wien II Re 249/84 v.8.8.1984

Wenn erwiesen ist, dass praktisch alle Hauptelemente des Betriebes, mit Ausnahme des Betriebsinhabers, weiterbestehen, kann von einer Betriebseinstellung im Sinne des 121 Z.1 ArbVG nicht gesprochen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:21.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Betriebsstillegung
331.135 Kündigungsschutz
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn erwiesen ist, dass praktisch alle Hauptelemente des Betriebes, mit Ausnahme des Betriebsinhabers, weiterbestehen, kann von einer Betriebseinstellung im Sinne des 121 Z.1 ArbVG nicht gesprochen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog