Die Fortentwicklung des Rechts der sozialen Sicherheit zwischen Anpassungszwang und Bestandsschutz : Zum Thema der sozialrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentages

Das Sozialrecht gewährleistet jedoch weder Rechts-noch soziale Sicherheit, wenn es sie einem blossen Krisenmanagement überlässt. Es muss vielmehr klare Prinzipien entwickeln, den möglichen Wandel vorwegbedenken und Regeln seiner Bewältigung vorwegentwickeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 9; S 740-748)
VerfasserIn: Krause, Peter
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:304 Sicherheit, soziale
338.98 Wirtschaftspolitik
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
061.3 Tagungen
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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