Die Fortentwicklung des Rechts der sozialen Sicherheit zwischen Anpassungszwang und Bestandsschutz : Zum Thema der sozialrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentages
Das Sozialrecht gewährleistet jedoch weder Rechts-noch soziale Sicherheit, wenn es sie einem blossen Krisenmanagement überlässt. Es muss vielmehr klare Prinzipien entwickeln, den möglichen Wandel vorwegbedenken und Regeln seiner Bewältigung vorwegentwickeln.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 9; S 740-748)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 304 Sicherheit, soziale
338.98 Wirtschaftspolitik 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 061.3 Tagungen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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