Der Arbeitgeber muss das Passivrauchen verhindern : Bundesverwaltungsgericht / Rauchverbot am Arbeitsplatz

In der schriftlichen Begründung des Urteils wird festgestellt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, Gesundheitsbeeinträchtigungen der Arbeitnehmer durch Tabakrauch zu verhindern, und dass insbesondere auch aus Art.2 Abs.1 GG kein Recht der Raucher hergeleitet werden ka...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1984)
Ort / Verlag / Datum:04.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
658.113 Unternehmerverhalten
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 613.84 Rauchen Dokument Nr. A-396216 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage