Dienstreisezeiten und Arbeitszeit : OGH 4 Ob 49/84 v.5.6.1984
Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen / Mangels einer besonderen Vereinbarung über die Abgeltung von Reisezeiten gebührt dem Arbeitnehmer hiefür das volle Entgelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.82F Dienstreisen
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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