(Bundesbahn) Pensionsansprüche der geschiedenen Gattin : OGH 4 Ob 156/83 v.17.4.1984

Gemäss 18 Abs.1 Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 gelten die Bestimmungen über den Anspruch auf Witwenversorgungsgenuss und über das Ausmass desselben... sinngemäss für die frühere Ehefrau des verstorbenen Beamten, wenn dieser an seinem Sterbetag auf Grund eines gerichtlichen Urteiles, eines gerichtli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
656.2 ÖBB
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss 18 Abs.1 Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 gelten die Bestimmungen über den Anspruch auf Witwenversorgungsgenuss und über das Ausmass desselben... sinngemäss für die frühere Ehefrau des verstorbenen Beamten, wenn dieser an seinem Sterbetag auf Grund eines gerichtlichen Urteiles, eines gerichtlichen Vergleiches oder einer vor der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe schriftlich eingegangenen Verpflichtung für den Lebensunterhalt seiner früheren Ehefrau aufzukommen oder dazu beizutragen hatte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog