(Bundesbahn) Pensionsansprüche der geschiedenen Gattin : OGH 4 Ob 156/83 v.17.4.1984
Gemäss 18 Abs.1 Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 gelten die Bestimmungen über den Anspruch auf Witwenversorgungsgenuss und über das Ausmass desselben... sinngemäss für die frühere Ehefrau des verstorbenen Beamten, wenn dieser an seinem Sterbetag auf Grund eines gerichtlichen Urteiles, eines gerichtli...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.43 Beamte: Pension
656.2 ÖBB 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gemäss 18 Abs.1 Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 gelten die Bestimmungen über den Anspruch auf Witwenversorgungsgenuss und über das Ausmass desselben... sinngemäss für die frühere Ehefrau des verstorbenen Beamten, wenn dieser an seinem Sterbetag auf Grund eines gerichtlichen Urteiles, eines gerichtlichen Vergleiches oder einer vor der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe schriftlich eingegangenen Verpflichtung für den Lebensunterhalt seiner früheren Ehefrau aufzukommen oder dazu beizutragen hatte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |