Vergleichsweise Änderung von Arbeitnehmeransprüchen durch Novation : OGH 4 Ob 22/83 v.13.3.1984

Ein Vergleich ist nicht unter allen Umständen ein Neuerungsvertrag im Sinne des 1376 ABGB novierende Wirkung kommt ihm aber dann zu, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien das ursprüngliche Schuldverhältnis durch ein neues ersetzt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:24.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.925 Prozessvergleiche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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