Treuevergütung nach 13 DVO RabattG mit und ohne Treue : Zugleich Anmerkung zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.11.1983, WRP 1984, 173 und Erwiderung zu Kessler, WRP 1984, 313
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die den Markenwaren beigepackten Gutscheine in bar eingelöst werden müssen.
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Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1984; Nr 9; S 451-454)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
658.881 Rabatte 347.776 Wettbewerb, unlauterer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die den Markenwaren beigepackten Gutscheine in bar eingelöst werden müssen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |