Treuevergütung nach 13 DVO RabattG mit und ohne Treue : Zugleich Anmerkung zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.11.1983, WRP 1984, 173 und Erwiderung zu Kessler, WRP 1984, 313

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die den Markenwaren beigepackten Gutscheine in bar eingelöst werden müssen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1984; Nr 9; S 451-454)
VerfasserIn: Leicht, Thomas
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
658.881 Rabatte
347.776 Wettbewerb, unlauterer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die den Markenwaren beigepackten Gutscheine in bar eingelöst werden müssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog