Entlassungserklärung : OGH 4 Ob 80/82 v.6.9.1983, LG Klagenfurt 3 Cg 33/81 v.3.2.1982

Äussert ein AN im Zuge einer erregten Auseinandersetzung gegenüber dem Vorarbeiter: 'Ich muss ja nicht arbeiten, ich gehe heim', verlässt er daraufhin den Betrieb und bleibt einen Tag von der Arbeit fern, so kann dieses Verhalten noch nicht als Austrittserklärung verstanden werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 4; S 136-140)
VerfasserIn: Dusak, Ingrid
Ort / Verlag / Datum:07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Äussert ein AN im Zuge einer erregten Auseinandersetzung gegenüber dem Vorarbeiter: 'Ich muss ja nicht arbeiten, ich gehe heim', verlässt er daraufhin den Betrieb und bleibt einen Tag von der Arbeit fern, so kann dieses Verhalten noch nicht als Austrittserklärung verstanden werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog