Die steuer-und beitragsrechtliche Behandlung von Aufwendungen für die Zukunftssicherung von Arbeitnehmern
Die Befreiungsbestimmungen der 3 Abs.1 Z.20 EStG und 49 Abs.3 Z.18 ASVG idgF sind inhaltsgleich / 'Bestimmte Gruppen von AN' iS dieser Bestimmungen liegen nur dann vor, wenn die Gruppenzugehörigkeit durch geeignete Kriterien generell-abstrakt im vorhinein umschrieben ist / Die Begünstigung...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 4; S 129-136)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.17 Sozialleistungen, betriebliche
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 336.2 Einkommensteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Befreiungsbestimmungen der 3 Abs.1 Z.20 EStG und 49 Abs.3 Z.18 ASVG idgF sind inhaltsgleich / 'Bestimmte Gruppen von AN' iS dieser Bestimmungen liegen nur dann vor, wenn die Gruppenzugehörigkeit durch geeignete Kriterien generell-abstrakt im vorhinein umschrieben ist / Die Begünstigungen gehen dann nicht verloren, wenn nicht alle AN, denen der AG eine Zukunftssicherung angeboten hat, dieses Angebot annehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |