Lehrverhältnis : ArbG Wien 5 Cr 63, 64/83 v.27.7.1983
Ein Lehrverhältnis endet u. a., wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbilder vorhanden ist, wobei diese Voraussetzungen kumulativ gegeben sein müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wiener Handelskammer (1984; Nr 38)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!