Lehrverhältnis : ArbG Wien 5 Cr 63, 64/83 v.27.7.1983

Ein Lehrverhältnis endet u. a., wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbilder vorhanden ist, wobei diese Voraussetzungen kumulativ gegeben sein müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1984; Nr 38)
Ort / Verlag / Datum:21.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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