Lehrverhältnis : ArbG Wien 5 Cr 63, 64/83 v.27.7.1983
Ein Lehrverhältnis endet u. a., wenn der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbilder vorhanden ist, wobei diese Voraussetzungen kumulativ gegeben sein müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wiener Handelskammer (1984; Nr 38)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-394486 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |