Statt Haftstrafe Entwöhnungskur für die Süchtigen : Neues Gesetz bringt mehr Härte gegen die Drogenhändler - Bisher 10 Jahre Gefängnis, künftig 20 - Zugleich sieht es auch Hilfe vor
Noch härtere Strafen für gewissenlose Drogen-Grosshändler (20 statt bisher 10 Jahre) aber nur noch bedingte Strafen für Süchtige. Bedingung: Sie müssen innerhalb von zwei Jahren entwöhnt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Ofner, Harald
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Klassifikation: | 351.761 Suchtgifte: Bekämpfung
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Noch härtere Strafen für gewissenlose Drogen-Grosshändler (20 statt bisher 10 Jahre) aber nur noch bedingte Strafen für Süchtige. Bedingung: Sie müssen innerhalb von zwei Jahren entwöhnt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |