Die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Warenbewirtschaftung
Die die Bewirtschaftung der Ernährungsgüter vorsehende Verordnung ist nach ihrem Wortlaut nur von einer förmlichen Feststellung des Krisenfalls durch Bundestag oder Verteidigungsbündnis nach Art.80 a GG abhängig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 17)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.82 Lebensmittelbewirtschaftung
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die die Bewirtschaftung der Ernährungsgüter vorsehende Verordnung ist nach ihrem Wortlaut nur von einer förmlichen Feststellung des Krisenfalls durch Bundestag oder Verteidigungsbündnis nach Art.80 a GG abhängig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |