Abfallbeseitigung, Anlagenbegriff, Bestandsschutz : VGH Bad.-Württ., v.12.3.1984
Bei wesentlicher Änderung einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage bedarf die Anlage als solche und nicht lediglich die zu der wesentlichen Änderung führende Einrichtung der erneuten Zulassung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll
351.824.1 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 17)
Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 17)