Luftverschmutzer zahlen nun für Waldschäden

Nach Inkrafttreten der 2. Verordnung zum Forstgesetz muss nun die Behörde auf Antrag des Waldbesitzers Emissionsmessungen durchführen und darüber ein Zeugnis ausstellen. Mehrere in Betracht kommende Industriebetriebe können auch nicht mehr einander die Schuld zuschieben: Sie werden gemeinsam zur Kas...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Krendelsberger, Heinz
Klassifikation:351.823.1 Forstgesetz
614.71/.76 Luftverschmutzung
351.77 Umweltschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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