Luftverschmutzer zahlen nun für Waldschäden
Nach Inkrafttreten der 2. Verordnung zum Forstgesetz muss nun die Behörde auf Antrag des Waldbesitzers Emissionsmessungen durchführen und darüber ein Zeugnis ausstellen. Mehrere in Betracht kommende Industriebetriebe können auch nicht mehr einander die Schuld zuschieben: Sie werden gemeinsam zur Kas...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1984)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 31.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Krendelsberger, Heinz
|
Klassifikation: | 351.823.1 Forstgesetz
614.71/.76 Luftverschmutzung 351.77 Umweltschutz |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nach Inkrafttreten der 2. Verordnung zum Forstgesetz muss nun die Behörde auf Antrag des Waldbesitzers Emissionsmessungen durchführen und darüber ein Zeugnis ausstellen. Mehrere in Betracht kommende Industriebetriebe können auch nicht mehr einander die Schuld zuschieben: Sie werden gemeinsam zur Kasse gebeten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |