Ausnahmen bei Sonderverträgen mit Vertragsbediensteten : OGH 4 Ob 162, 163/83 v.21.2.1984

Wenn eine Vertragsbedienstete auf Grund der ausdrücklich vereinbarten Änderung ihrer Beschäftigungsart ein Recht auf Entlohnung nach Entlohnungsgruppe c erworben hat, kann sie diesen Entlohnungsanspruch auch dann nicht mehr verlieren, wenn die vereinbarte Schriftführertätigkeit in der Folge vom Arbe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Vertragsbedienstete
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn eine Vertragsbedienstete auf Grund der ausdrücklich vereinbarten Änderung ihrer Beschäftigungsart ein Recht auf Entlohnung nach Entlohnungsgruppe c erworben hat, kann sie diesen Entlohnungsanspruch auch dann nicht mehr verlieren, wenn die vereinbarte Schriftführertätigkeit in der Folge vom Arbeitgeber einseitig auf weniger als zehn Verhandlungsstunden wöchentlich reduziert wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog