Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen : OGH 4 Ob 52/83 v.8.4.1984
Sittenwidrig im Sinne des 879 Abs.1 ABGB ist, was offenbar widerrechtlich ist, ohne gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot zu verstossen, somit zwar nicht gesetzwidrig, wohl aber grob rechtswidrig ist / Dass sich der erhoffte Erfolg der Vermittlungstätigkeit des Vertreters gerade beim letzten...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sittenwidrig im Sinne des 879 Abs.1 ABGB ist, was offenbar widerrechtlich ist, ohne gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot zu verstossen, somit zwar nicht gesetzwidrig, wohl aber grob rechtswidrig ist / Dass sich der erhoffte Erfolg der Vermittlungstätigkeit des Vertreters gerade beim letzten Projekt nur zum Teil einstellte, macht eine Pauschal-Provisionsvereinbarung für sich allein noch nicht sittenwidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |