Immer noch Streit um den 'Erledigungsstreit'

Trägt der Kläger im Verwaltungsrechtsstreit vor, dieser habe sich in der Hauptsache erledigt, und widerspricht der Beklagte, so führt dies zu einer Klageänderung. Rechtshängig ist nunmehr nur noch ein Feststellungsbegehren des Inhalts, dass sich die Hauptsache erledigt habe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 15; S 622-626)
VerfasserIn: Schmidt, Jörg
Ort / Verlag / Datum:08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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