Immer noch Streit um den 'Erledigungsstreit'
Trägt der Kläger im Verwaltungsrechtsstreit vor, dieser habe sich in der Hauptsache erledigt, und widerspricht der Beklagte, so führt dies zu einer Klageänderung. Rechtshängig ist nunmehr nur noch ein Feststellungsbegehren des Inhalts, dass sich die Hauptsache erledigt habe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 15; S 622-626)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
351.95 Verwaltungsverfahren |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 351.9 Verwaltungsrecht | Dokument Nr. A-391244 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |