Sogenannte 'faktische Mitunternehmerschaft' und Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Anerkennung von zivilrechtlich wirksam vereinbarten Gesellschaftsverhältnissen zwischen Familienangehörigen lässt die Annahme einer faktischen Mitunternehmerschaft zwischen Eheleuten nicht zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 21; S 1352-1355)
VerfasserIn: Horn, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:30.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
347.72 Gesellschaftsrecht
338.93 Unternehmer
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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