Die in 9 Abs.1 Invalideneinstellungsgesetz getroffene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichstaxe ist nicht verfassungswidrig : VerfGH v.13.6.1983, B 549/79-19, B 310-312/81-13, B 515/82-12

Der Dienstgeber hat die Ausgleichstaxe auch dann zu bezahlen, wenn ihn an der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht kein Verschulden trifft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 33/34)
Ort / Verlag / Datum:15.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Dienstgeber hat die Ausgleichstaxe auch dann zu bezahlen, wenn ihn an der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht kein Verschulden trifft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog