Lohnfortzahlung bei Schulung ehrenamtlicher Richter : Bundesarbeitsgericht v.25.8.1982
Nach 26 ArbGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, der ehrenamtlicher Richter an einem Arbeitsgericht ist, zu gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit freizustellen, soweit sich diese Inanspruchnahme in an...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
331.116 Tarifverträge 343.161 Laienrichter 331.216 Lohnfortzahlung 347.998 Arbeitsgericht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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