Lohnfortzahlung bei Schulung ehrenamtlicher Richter : Bundesarbeitsgericht v.25.8.1982

Nach 26 ArbGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, der ehrenamtlicher Richter an einem Arbeitsgericht ist, zu gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit freizustellen, soweit sich diese Inanspruchnahme in an...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.116 Tarifverträge
343.161 Laienrichter
331.216 Lohnfortzahlung
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-390334 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage