Das 'gemeinsame Interesse' in 1 KartG - zugleich ein Beitrag zur kartellrechtlichen Beurteilung einseitig bindender Wettbewerbsbeschränkungen

Vom Vertragszweck her notwendige Vereinbarungen, die der Sicherung der Übertragung des Unternehmenswertes dienen, werden vom Kartellverbot nicht erfasst. Vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmungen verschiedener Marktstufen, wie Exklusivbindungen, einfache Alleinvertriebsverträge ohne absoluten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter (1984; Nr 3; S 57-65)
VerfasserIn: Braumann, Winfried
Nowotny, Christian
Ort / Verlag / Datum:05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vom Vertragszweck her notwendige Vereinbarungen, die der Sicherung der Übertragung des Unternehmenswertes dienen, werden vom Kartellverbot nicht erfasst. Vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmungen verschiedener Marktstufen, wie Exklusivbindungen, einfache Alleinvertriebsverträge ohne absoluten Gebietsschutz oder einfache Fachhandelsbindungen, erfüllen hingegen mangels eines 'gemeinsamen Interesses' der Vertragspartner nicht den Kartelltatbestand.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog