Anforderungen an eine abschliessende Stellungnahme des Betriebsrats im Verfahren nach 102 Abs.1 BetrVG
Erhebt der Betriebsrat Widerspruch oder meldet er gegen die Kündigung Bedenken an, so liegt eine abschliessende Stellungnahme nur vor, wenn diese schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgt ist. Schweigt der Betriebsrat zu der beabsichtigten Kündigung, so muss der Arbeitgeber für den Ausspruch...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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