Energiebeihilfe für Rentner kraft Gleichbehandlung : Bundesarbeitsgericht v.14.6.1983

Gewährt ein Arbeitgeber allen Arbeitnehmern und Rentnern sowie deren Hinterbliebenen anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle eine Barabgeltung, so verstösst es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er diejenigen Altrentner und deren Hinterbliebenen von der Barabgeltung ausschliesst, die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:10.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.235 Sachbezüge
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.116 Tarifverträge
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gewährt ein Arbeitgeber allen Arbeitnehmern und Rentnern sowie deren Hinterbliebenen anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle eine Barabgeltung, so verstösst es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er diejenigen Altrentner und deren Hinterbliebenen von der Barabgeltung ausschliesst, die schon vor einem 23 Jahre zurückliegenden Stichtag in den Ruhestand getreten waren und ihren Hausbrand nicht aufgrund eines Tarifvertrages, sondern aufgrund einer Gesamtzusage des Arbeitgebers bezogen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog