Keine Mitteilungspflicht einer vermutlichen Schwangerschaft : OGH 4 Ob 5/84 v.24.1.1984
Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitnehmerin, hätte sie den Gynäkologen früher aufgesucht, schon zu einem früheren Zeitpunkt ihre Schwangerschaft erfahren hätte können, weil eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin, den Arzt zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzusuchen, nicht besteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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