Keine Mitteilungspflicht einer vermutlichen Schwangerschaft : OGH 4 Ob 5/84 v.24.1.1984

Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitnehmerin, hätte sie den Gynäkologen früher aufgesucht, schon zu einem früheren Zeitpunkt ihre Schwangerschaft erfahren hätte können, weil eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin, den Arzt zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzusuchen, nicht besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:27.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-388534 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage